1. Die Stiftung führt den Namen
Else-Funke-Stiftung
2. Sie ist eine selbständige, rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.
Stiftungsaufsichtsbehörde ist die Senatsverwaltung für Justiz, Berlin. Die stiftungsaufsichtsbehördlichen Genehmigungs- und Zustimmungsbefugnisse sind zu beachten.
Unbeschadet der sich aus dem Stiftungsgesetz ergebenden Genehmigungspflichten sind Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung der Stiftung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Für Satzungsänderungen, die den Zweck der Stiftung betreffen, ist die Einwilligung des Finanzamtes einzuholen.
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Die Satzung wurde in der Kuratoriumssitzung am 05./06.02.10 nach Anhörung des Vorstands beschlossen und von der Bezirksregierung Düsseldorf mit Wirkung zum 31.08.11 genehmigt.
Die Senatsverwaltung Berlin ist mit Schreiben vom 14.01.11 mit der Sitzverlegung nach Berlin einverstanden, da die Satzung der EFS in ihrer neuen Fassung mit dem Berliner Stiftungsgesetz vereinbar ist.
Die 1. Satzungsänderung wurde in der Kuratoriumssitzung am 13.04.12 beschlossen und am 31.10.12 von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz genehmigt. Sie tritt am 01.11.12 in Kraft.
Die 2. Satzungsänderung wurde in der Kuratoriumssitzung am 24.9.2021 beschlossen und am 20.04.2022 von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz genehmigt.