Spenden und Zustiftungen

Die Stiftung

Die Else-Funke-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung. Sie ist berechtigt Spenden und Sponsorengelder für die Erfüllung ihrer Aufgabe, die Förderung Sozialer Arbeit, anzunehmen.

Um die erfolgreiche Arbeit der Else-Funke-Stiftung nicht nur fortsetzen, sondern weiter ausbauen zu können, sind Spender und Stifter immer willkommen.

Spenden werden zeitnah für die Ziele der Stiftung verwendet. Die Ziele der Stiftung, also die Förderung der Sozialen Arbeit und Stipendiate für Einzelpersonen werden ausschließlich mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital gefördert.

Das Stiftungskapital bleibt unangetastet. Das Kapital wird von der Stiftung gewissenhaft verwaltet. Dieses kann durch Zuwendungen aufgestockt werden.

Spender*innen erhalten eine Spendenbescheinigung und können somit steuerliche Vorteile nutzen.

Werden Sie Stifter*in!

Was sind Zustiftungen?

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie den Kapitalbestand der Stiftung und damit auch die Erträge aus dem Kapital. Die Zustiftung kann z. B. aus Bargeld, Immobilien oder Liegenschaften bestehen.

Was sind Unterstiftungen?

Eine Unterstiftung ist eine unselbständige, nicht rechtsfähige Stiftung, häufig Treuhandstiftung genannt, innerhalb einer größeren Stiftung, in diesem Fall der Else-Funke-Stiftung. Die Stifter*in überträgt mit der Unterstiftung der Else-Funke-Stiftung ihr Stiftungsvermögen.

Errichtet wird die Unterstiftung per Vertrag zwischen der Else-Funke-Stiftung, als Treuhänderin und der Stifter*in. Für die Unterstiftung wird eine eigene Satzung erstellt. Für eine Unterstiftung ist ein Startkapital von wenigstens 50.000 Euro sinnvoll, um aus den Erträgen Aktivitäten zu fördern. So können Sie langfristig helfen und etwas Bleibendes schaffen. Sie investieren in die Zukunft der Sozialen Arbeit und für Menschen in sozialen Notlagen. Mit der Unterstiftung können Sie die Stiftungsarbeit sogar mit Ihrem eigenen Namen verbinden.

Vorteile einer Unterstiftung:

  • Der Betrag bleibt unangetastet.
  • Die Stiftung trägt Ihren Namen.
  • Sie müssen sich nicht um deren Verwaltung kümmern.
  • Mit der Satzung setzen Sie einen Schwerpunkt und unterstützen somit ein spezielles Aufgabengebiet der Else-Funke-Stiftung.

Stiften durch Testament

Sie können die Else-Funke-Stiftung als Erbin in ihr Testament einsetzen, entweder in Form von Zustiftung oder einer Unterstiftung. Sofern Sie eine Unterstiftung bevorzugen, ist es hilfreich frühzeitig – vor Abfassung ihres Testaments mit der Else-Funke-Stiftung eine Satzung für Ihre Unterstiftung zu erarbeiten.

Sie möchten die Arbeit der Else-Funke-Stiftung unterstützen und fördern? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme mit dem Vorstand der Stiftung.

Gerne stehen wir Ihnen auch für Fragen zur Verfügung.

Bankverbindung

Für Einzahlungen, Überweisungen oder Spenden verwenden Sie bitte folgende Bankverbindung:

KD-Bank
Die Bank für Kirche und Diakonie eG

IBAN
DE89 3506 0190 2119 0860 11

BIC
GENODED1DKD

Wir sind für Sie da:

Sie haben weitere Fragen. Schreiben Sie uns eine E‑Mail an: info@elsefunke-stiftung.de oder senden Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular

Service

Hier finden Sie Dateien zum Download mit Anzeigen der Else-Funke Stiftung.

Anzeige im Format 190 x 60 mm

Anzeige im Format 88 x 125 mm

Anzeige im Format 46 x 250 mm