Vergaberichtlinien der Stiftung
Die Stiftungsmittel werden zeitlich befristet und für
innovative Ansätze in der sozialen Arbeit unter Beachtung
der Nachrangigkeit vergeben.
1. Gewährung
Aus den Zinserträgen des Vermögens der Else-Funke-Stiftung können durch Beschluss des Stiftungskuratoriums finanzielle Mittel gewährt werden.
Sie fördert nicht Bauten noch Leistungen, die bisher der Staat, das Land oder die Kommune erbracht hat (Wegfall Von Stellen und Sachkosten), Anschaffungen und Maßnahmen im Bereich der Rehabilitation (spezielle Rollstühle, PKW Umbauten für Menschen mit schwerer Behinderung, Therapien im In- und Ausland z.B. Reit- oder Delphin-Therapie).
2. Vorrangigkeit
Gemäß der Satzung der EFS fördert die Stiftung vorrangig die Profession Soziale Arbeit sowie nationale und internationale Seminare im Bereich der Sozialen Arbeit oder gewährt eine begrenzte Anschubfinanzierung von neuen, zukunftsweisenden Projekten in der Sozialen Arbeit.
3. Antragsverfahren
Die Anträge sind bis zum 15.12. eines Kalenderjahres online einzureichen. Zusätzlich wird ein Dokument mit rechtverbindlicher Unterschrift benötigt.
Hier finden Sie die Antragsformulare.
An den Vorstand der Else-Funke-Stiftung
Friedrich Maus
Luftschifferstraße 3
68307 Mannheim
Wir sind für Sie da:
Sie haben weitere Fragen. Schreiben Sie uns eine E‑Mail an: info@elsefunke-stiftung.de oder senden Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular