Vergaberichtlinien der Stiftung
Die Stiftungsmittel werden zeitlich befristet und für
innovative Ansätze in der sozialen Arbeit unter Beachtung
der Nachrangigkeit vergeben.
1. Gewährung
1.1 für modellhafte Projekte in der sozialen Arbeit
1.2 für Projekte im Rahmen von Forschung und Wissenschaft von Sozialarbeit und Sozialpädagogik
1.3 zur Förderung der beruflichen Fort – und Weiterbildung auf dem Gebiet der sozialen Arbeit
1.4 für Stipendien an Einzelpersonen nach Überprüfung der Hilfebedürftigkeit
2. Vorrangigkeit
3. Antragsverfahren
An den Vorstand der Else-Funke-Stiftung
Frau Gosejacob-Rolf
Schrieverskamp 3
48455 Bad Bentheim
3.2 Die Entscheidung über die Anträge erfolgt bis Ende des 1. Quartals des folgenden Jahres.
3.3 Vergabe der Mittel ist nicht von der Mitgliedschaft im DBSH abhängig.
3.4 Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Ein Antrag auf Fördermittel kann aus rechtlichen Gründen nicht online gestellt werden.
Sie können die notwendigen Formulare aber im pdf-Datei downloaden oder aber gerne telefonisch, schriftlich oder per eMail hier anfordern. Wir senden ihnen die Unterlagen dann umgehend zu.
Wir sind für Sie da:
Sie haben weitere Fragen. Schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@elsefunke-stiftung.de oder senden Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular