Auf Antrag beschloss die Bundesmitgliederversammlung des DBS am 19.11.1994, aus dem Verbandsvermögen eine Million DM in einer Stiftung anzulegen, die der Förderung von Projekten in der sozialen Arbeit, der beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie der Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich der Sozialarbeit/Sozialädagogik dienen soll.
Darüber hinaus soll die Vergabe von Stipendien für Fort- und Weiterbildung ermöglicht werden. Nun begann der lange Weg des Genehmigungsverfahrens durch die Behörden, vorangetrieben durch die Liquidatoren/innen des Verbandes: Hille Gosejacob-Rolf, Martin Kalkoffen, Lore Meyer- Inge Töbel-Häusing, Wilhelm Twellmann
Nachdem alle Hürden genommen waren, erteilte die Bezirksregierung Düsseldorf am 11.11.1996 die Genehmigung der Else-Funke-Stiftung als selbständige Stiftung im Sinne des Stiftungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen.
Zum ersten Stiftungsvorstand wurden durch die Mitgliederversammlung am 19.11.1994 bestimmt: Hilka Harms, Inge Töbel-Häusing, Dr. Sigrid Willemsen, ebenso das Kuratorium, dem angehörten: Thomas Arndt, Klaus- Peter Glimm, Hille Gosejacob-Rolf, Elisabeth Seehusen, Frank Siegmund, Uwe Ziebarth.
Die Stiftung führt den Namen der langjährigen Bundesvorsitzenden des DBS, Frau Prof. Else Funke, die sich um die Entwicklung der Sozialarbeit verdient gemacht hat. Es gelang unter dem Vorsitz von Frau Funke im Berufsverband die Professionalisierung der Sozialen Arbeit zu stärken, die Verlängerung der Ausbildung durchzusetzen, die laufende Fortbildung des Berufsstandes als Notwendigkeit einzuführen und diese in verbandseigene Aktivitäten umzusetzen. Frau Funke hat kraftvoll die Belange der Berufsgruppe in die Öffentlichkeit getragen und diese in zahlreichen Gremien vertreten. Diese herausragenden Leistungen von Frau Funke in der Führung des Berufsverbandes haben den Stifter veranlasst, der Stiftung ihren Namen zu geben.
Die Else Funke-Stiftung ist eine selbstständige, rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Essen. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff “Steuerbegünstigte Zwecke” in der Abgabenordnung. Das Vermögen der Stiftung ist in seinem Bestand dauernd zu erhalten. Die jährlichen Zinserträge und Spenden stehen für satzungsmäßige Zwecke zur Verfügung.
Eine ausführliche Dokumentation über die Gründung der Stiftung finden Sie hier.
Wenn die Stiftung so ihren Zweck erfüllt, ist das ganz im Sinne der Sozialarbeiterin Else Funke, deren Namen sie trägt.Prof. Dr. Sigrid Willemsen